Es gibt eine neue Satzung vom
"Landesverbands Westfalen und Lippe der Kleingärtner e.V."
die könnten wir einführen wenn wir es als Verein beschließen.
Die neue Mustervereinssatzung des Landesverbands Westfalen und Lippe der Kleingärtner e.V. wurde nach über 15 Jahren grundlegend überarbeitet, um geänderten rechtlichen Bestimmungen gerecht zu werden und klarere, verständlichere Formulierungen zu bieten. Ziel ist es, Vereinsvorständen und Mitgliedern einen aktuellen, rechtlich fundierten Rahmen zu bieten, der besser auf die Bedürfnisse moderner Kleingartenvereine zugeschnitten ist.
Wesentliche Änderungen und Neuerungen:
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Organisatorische Anpassungen:
- Stärkung der Fachberaterrolle: Die Position des Fachberaters wurde aufgewertet, um eine intensivere Betreuung der Mitglieder zu gewährleisten.
- Digitale Mitgliederversammlungen: Es besteht nun die Möglichkeit, Mitgliederversammlungen digital abzuhalten, was die Teilnahme erleichtert und den aktuellen technischen Entwicklungen entspricht.
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Klarere Regelungen zu Rechten und Pflichten:
- Mitgliedsbeiträge und Gemeinschaftsarbeit: Es wurden präzisere Vorgaben zu den Beiträgen und der gemeinschaftlichen Arbeit festgelegt, um sowohl für Mitglieder als auch für den Vorstand Transparenz und Sicherheit zu schaffen.
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Einführung eines Schlichtungsverfahrens:
- Transparente Konfliktlösung: Ein geregeltes Verfahren für Streitigkeiten und Ausschlüsse wurde implementiert, um Fairness und Nachvollziehbarkeit in Konfliktfällen zu gewährleisten.
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Aktualisierte Gartenordnung:
- Nutzungs- und Bewirtschaftungsvorschriften: Detaillierte Regelungen zur Nutzung der Parzellen sowie zur zulässigen Größe von Gartenlauben und Gewächshäusern wurden eingeführt, um die Einhaltung kleingärtnerischer Vorgaben zu unterstützen.
Vorteile der neuen Mustervereinssatzung:
- Rechtliche Sicherheit: Die Satzung wurde in Abstimmung mit der Oberfinanzdirektion und dem Registergericht erstellt, um rechtliche Einwandfreiheit zu gewährleisten.
- Einheitlichkeit: Eine landesweit einheitliche Satzung erleichtert die Klärung rechtlicher Fragen und verbessert die Beratung und Unterstützung der Vereine.
- Praxisorientierte Schulungen: Der Landesverband bietet Schulungen zur Anwendung der Satzung an, die sich direkt an den neuen Vorgaben orientieren.
- Gemeinnützigkeit: Die Satzung erfüllt alle Anforderungen zur Gemeinnützigkeit, was für die steuerliche Anerkennung der Vereine wichtig ist.
- Praktische Hilfsmittel: Zusätzliche Dokumente wie Musterformulare für Aufnahmebestätigungen sowie Pacht- und Kaufverträge stehen zur Verfügung, um den administrativen Aufwand zu reduzieren.
Unterschiede zur alten Satzung:
- Modernisierung: Die neue Satzung wurde sprachlich und inhaltlich modernisiert, um den aktuellen Anforderungen gerecht zu werden.
- Rechtliche Anpassungen: Änderungen in gesetzlichen Bestimmungen wurden berücksichtigt, um die Satzung rechtssicher zu gestalten.
- Präzisere Regelungen: Viele Bestimmungen wurden klarer formuliert, um Missverständnisse zu vermeiden und die Anwendung zu erleichtern.
Die neue Mustervereinssatzung bietet somit einen zeitgemäßen und rechtlich abgesicherten Rahmen für die Vereinsarbeit und unterstützt die Kleingartenvereine in Westfalen und Lippe dabei, ihre Aufgaben effizient und transparent zu erfüllen.
Hier der Link zu Mustersatzung