Die Grundsätze der "kleingärtnerischen Nutzung"
Die Mustersatzung des Landesverbands Westfalen und Lippe der Kleingärtner e.V. orientiert sich an den Vorgaben des Bundeskleingartengesetzes (BKleingG) und stellt sicher, dass die kleingärtnerische Nutzung im Sinne des Gesetzes gewahrt bleibt. Die wichtigsten Merkmale der kleingärtnerischen Nutzung in der Mustersatzung sind:
1. Hauptzweck: Nicht erwerbsmäßiger Anbau von Obst, Gemüse und Blumen
• Die Parzellen sind vorrangig für den Anbau von
Gartenbauerzeugnissen (z. B. Gemüse, Obst, Kräuter) bestimmt.
• Die Nutzung darf nicht gewerblich erfolgen (kein Verkauf der Erzeugnisse).
2. Freizeitgestaltung und Erholung im Einklang mit der Natur
• Kleingärten sollen auch der Erholung und Freizeitgestaltung dienen, aber mit ökologischen Grundsätzen vereinbar sein.
• Das naturnahe Gärtnern (z. B. Verzicht auf chemische Pflanzenschutzmittel) wird empfohlen.
3. Bebauung: Laube in einfacher Ausführung
• Erlaubt ist eine Laube mit maximal 24 m² Grundfläche (inkl. überdachtem Freisitz).
• Die Laube darf nicht zum dauerhaften Wohnen genutzt werden.
4. Gemeinschaftliche Nutzung und Vereinsbindung
• Kleingärtner sind Mitglieder eines eingetragenen Kleingartenvereins.
• Der Verein stellt sicher, dass die Nutzung den kleingärtnerischen Grundsätzen entspricht.
5. Soziale Funktion und Gemeinnützigkeit
• Kleingärten sollen auch der Gesellschaft und dem Gemeinwohl dienen (z. B. Umweltbildung, Gemeinschaftsveranstaltungen).
• Der Verein verfolgt keine wirtschaftlichen Interessen.
6. Einhalten der Gartenordnung
• Jeder Pächter muss sich an die Gartenordnung des Vereins halten (z. B. zulässige Bepflanzung, Ruhezeiten).
• Verstöße können zur Kündigung des Pachtvertrags führen.
Diese Grundsätze sichern die kleingärtnerische Nutzung im Sinne des Bundeskleingartengesetzes und verhindern eine privatisierte oder gewerbliche Nutzung der Flächen.